Dürfen Mieter Haustiere Verbieten

Sie verursachen zumeist keine probleme lassen die wohnung ganz und stören die nachbarn nicht.
Dürfen mieter haustiere verbieten. Der vermieter hat kein generelles recht das halten von haustieren zu verbieten wie ein höchstrichterliches urteil zeigt. Trotzdem gibt es einige tierarten die nur mit expliziter erlaubnis des vermieters gehalten werden dürfen. Tiere wie hunde oder katzen sind nur nach rücksprache und ausdrücklicher genehmigung des vermieters erlaubt oder sogar die haltung von hunden oder katzen verboten nur in den seltensten fällen sind haustiere in mietwohnungen und häusern unbeschränkt erlaubt. Dies gilt erst recht wenn sich im mietvertrag keine regelung zur tierhaltung findet oder die tierhaltung pauschal verboten ist.
Das ist dann der fall wenn die störfaktoren überwiegen. Auf die frage was ist erlaubt und was ist verboten gibt es dennoch keine allgemeingültige pauschale antwort. Um tiere in der mietwohnung gibt es immer wieder streit. Vermieter haben oft angst vor beschädigungen und mieter fühlen sich durch ein verbot eingeschränkt.
Gemäß des überwiegenden teils der rechtsprechung zählen katzen im mietrecht zu den kleintieren. Dennoch kann es dazu kommen dass deine tierischen mitbewohner ausziehen müssen. Im mietvertrag findet sich regelmäßig eine bestimmung zur tierhaltung. Hier ein artikel darüber wann der vermieter einen hund erlauben muss.
Ihre haltung gehört damit mietrechtlich zum vertragsmäßigen gebrauch der unterkunft. Einige tierarten bedürfen einer haltungserlaubnis im mietvertrag ist bezüglich der tierhaltung die klausel üblich dass haustiere nur mit zustimmung des vermieters gehalten werden dürfen. Ein vermieter darf das halten von katzen oder hunden nicht generell verbieten. Einen hund in der mietwohnung ohne erlaubnis zu halten kann zur kündigung führen.
Kleintiere darf der vermieter nicht verbieten bestätigt gunther geiler geschäftsführer des deutschen mieterbundes in nürnberg. Im mietrecht ist das oft auch eine einzelfallentscheidung. März 2013 bestätigte der bundesgerichtshof. Ein weiteres urteil zeigt.
Tatsächlich findet man in den meisten mietverträgen solche klauseln. Mit rechtsprechung vom 20. Eine klausel im mietvertrag wonach alle haustiere nur mit zustimmung des vermieters gehalten werden dürften ist ebenso unzulässig wie ein grundsätzliches tierhaltungsverbot.